Die Krankenversicherten müssen immer mehr Medikamente aus eigener Tasche bezahlen, zumindest versuchen viele (Haus)Ärzte, etliche Medikamente nur noch auf blauen/grünen Rezepten (muss vom Patient zu 100% bezahlt werden) auszustellen, die andere (Haus)Ärzte auf ganz normalen rosa Rezepten (max. 5,00 € Zuzahlungsgebühr) ausstellen. Warum wird solch ein Verhalten dieser Ärzte nicht vom Gesundheitsminister unterbunden? Die Regeln wer was bezahlen muss und in welchem Fall sollten doch Bundeseinheitlich gleich sein.


Kranke Menschen müssen oftmals in Kauf nehmen, z.B. bei Erkrankung der Augen 50 km bis in die nächste Stadt zu fahren, weil dort der Notdienst am Wochenende ist. In einer Stadt wie Bad Lauterberg im Harz gibt es am Wochenende keinen Notdienst. Hier muss man dann bis nach Göttingen fahren.

Fatal daran ist die Tatsache, dass eine alleinlebende Person, von denen es heutzutage viele gibt, die dann auch noch kaum oder keine sozialen Kontakte hat, bei einer Augenverletzung gar nicht mit dem eigenen Auto 50 km fahren kann, weil diese nichts mehr sieht. Auch der ÖPNV kommt nicht in Frage, da man ggf. gar nicht sieht in welchen Zug man steigen muss und/oder wo man aussteigen muss.


Warum z. B. Bad Lauterberg im Harz keinen Augenärztlichen Notdienst anbietet, obwohl es eine Augenärtzliche Praxis im Ortsteil Barbis gibt, ist mir schleierhaft. Hier hätte man doch von außerhalb Augenärzte zum Notdienst verpflichten können, damit die Ortsansässige Augenärztin auch ihre freie Wochenenden hat. Das Augenärztliche Equipment der Praxis könnten dann die zum Notdienst verpflichteten Augenärzte nutzen, gegen eine Vergütung an die Ortsansässige Augenärztin. Damit wäre dann allen geholfen, den Patienten und der Ortsansässigen Augenärztin.


Alternativ könnte ich mir vorstellen, dass Krankenkassen verpflichtet werden, Fahrten zum Notdienst, mit einem Krankentransportunternehmen, zu übernehmen. Im Falle einer Erkrankung/Verletzung der Augen und kein vorhandener ÖPNV oder ÖPNV mit schlechten Taktzeiten am Wochenende. Eine Fahrt mit dem eigenen Auto ist unverantwortlich und die Erkrankung/Verletzung bedarf oftmals einer schnellen Behandlung.


Dies ist nur ein Beispiel und ich denke es gibt in ganz Deutschland noch viel mehr skurile weitere.

Teilen Sie mir doch gerne Ihre Erfahrungen mit, ich freue mich darauf!


Da ja eine Gesundheitsreform 2027 ansteht und mal wieder, teilweise nur halbfertig durchdachte Maßnahmen durchgeboxt wurden, stelle ich mir die Frage, wieso man nicht dort ansetzt wo man effektiv Kosten einsparen könnte.

So habe ich bei mir selbst erlebt, dass ich in einer Hausarztpraxis in Göttingen war, wo ein Ehepaar als Ärzte praktizieren.
Ich war aber nur bei Herrn Doktor, denn Frau Doktor habe ich nie zu Gesicht bekommen.
Ich habe dann durch Zufall Einblick über die Abrechnungen erhalten durch meine damalige Krankenkasse AOK.
Es fiel mir auf, dass zum einen nicht nur Herr Doktor, sondern auch Frau Doktor Leistungen abrechneten. Frau Doktor besaß sogar die Frechheit, Leistungen noch ein halbes Jahr lang abzurechnen, obwohl ich bei dieser Praxis schon gar kein Patient mehr war.
Zum einen hätte dies meiner Krankenkasse auffallen müssen, zumal in letzen abgerechneten halben Jahr der Praxis auch keine Gesundheitskarte zwecks Abrechnung vorgelegen hatte, zum anderen, dass ich bereits in dieser Zeit bei einer anderen Hausarztpraxis behandelt wurde.


Ich hatte deshalb Kontakt zu meiner Krankenkasse aufgenommen und denen dies Telefonisch mitgeteilt und exakt die Abrechnungseinheiten angegeben, die zu unrecht abgerechnet wurden.

Es interessierte meine Krankenkasse, die AOK, gar nicht und die an diese Hausarztpraxis zu Unrecht überwiesenen Honorare wurde auch nicht zurückgefordert.


Auch heute noch, sehe ich, wie manche Arztpraxen, Dinge abrechnen, die gar nicht zutreffend sind.
Meine Diabetespraxis rechnet immer auch eine Notfallgebühr ab, obwohl ich, wie Terminlich vereinbart, einmal im Quartal zu regulären Untersuchung in die Praxis komme.


Andere Ärzte oder Krankenhäuser, Rechnen zwar korrekt ab, aber ersparen sich die Mühe, einen Arzt- oder Krankenhausbericht zu erstellen. Somit weiß dann die Hausarztpraxis oder in meinem Fall die Logopädin überhaupt nicht, wie sie mich korrekt weiterbehandeln soll.

Wenn ein Arzt oder Krankenhaus, zur Mitbehandlung einen Überweisungsschein erhält, so sollte es auch zwingend vorgeschrieben sein, dass der konsolidierte Facharzt oder das Krankenhaus verpflichtet ist, einen entsprechenden Bericht an den überweisenden Arzt zu senden, anderenfalls darf dieser kein Honorar erhalten.

ich weiß nicht, wie viele Ärzte in Deutschland hier mauscheln, die Dunkelziffer dürfte hier ziemlich hoch liegen, wenn ich allein in meinem eigenen Bereich sehe, welche Möglichkeiten ausgenutzt werden, um die Honorare in die Höhe zu treiben.

Hier wäre ein gutes Einsparpotenzial gegeben, was ausschließlich nur die unehrlichen Ärzte betreffen würde.

Und ich denke auch, dass hier ein Einsparpotenzial in Millionenhöhe gegeben wäre, wenn man sich daran trauen würde solche Fälle auch nachzugehen.

Aber manche Krankenkassen wollen ja lieber mit wenig Arbeit, möglichst viel Geld für Prachtbauten erzielen, anstatt mitgeteilten Leistungsbetrug nachzugehen, denn dies ist ja mit Arbeit, wie z. B. Recherche, verbunden und man kann dann keine ruhige Kugel schieben.




Eine Erhöhung der Zuzahlungsbeträge ab 2027 ist beschlossene Sache.

Diese sieht wie folgt aus:

Arznei- und Verbandmittel:

Steigen von bisher 5–10 € auf 7,50–15 € (jeweils 10 % der Kosten). Dies ist eine Steigerung von 50%!


Heilmittel (z. B. Physiotherapie):

10 % der Kosten plus eine erhöhte Pauschale von 15 € je Verordnung (bisher 10 €).


Zahnersatz (Festzuschüsse):

Die Festzuschüsse der Kassen sinken um 10 Prozentpunkte (z. B. ohne Bonusheft statt 60 % nur noch 50 %; bei 10 Jahren Vorsorge statt 75 % nur noch 65 %).


Homöopathie und Anthrosophie entfallen:

Ab 01.01.2027 dürfen Krankenkassen diese Leistungen auch nicht mehr freiwillig erstatten.


Beitragsbemessungs- und Versicherungspflicht-grenze steigen außerplanmäßig:

Ab 01.01.2027 steigen beide Grenzen zusätzlich zur regulären Anpassung um 300 Euro pro Monat.


Belastungsgrenze bleibt: Die Obergrenze von max. 2 % des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 %) für jährliche Zuzahlungen ändert sich nicht.


Berechnungsgrundlage: Die Freibeträge für Partner und Kinder bei der Zuzahlungsbefreiung wurden für 2026/2027 moderat angepasst (z. B. Partnerfreibetrag 2026 bei 7.119 €).


Bestehende Pläne: Genehmigte Heil- und Kostenpläne aus dem Jahr 2026 behalten ihren höheren Zuschuss, auch wenn die Behandlung erst 2027 erfolgt.


Wenn ich ab 2027 derart mehr an Zuzahlungen leisten soll, kann ich mir als Bezieher von Grundsicherung keine Ärztliche Behandlung und Therapien mehr leisten. Ich bin chronisch Krank, zahle also bereits nur 1 %.
Mit den jetzt beschlossen Erhöhungen, weiß ich nicht mehr, wie ich das finanziell schaffen soll.
So habe ich bereits im Monat ca. 900 km mit dem Auto zu Arzt- und Therapiebesuchen im Umland zurückzulegen. Bei den derzeitigen Krafstoffpreisen sind das 225 Euro/monatlich. Ich beziehe aber nur 563 Euro Grundsicherung. Die Grundsicherung wird ja nicht angepasst, obwohl die Energiekosten, sowohl Nahrungsmittel etc. steigen.

Für mich bedeutet die Zuzahlungserhöhung gleichzeitig, dass ich dann keine Arztpraxis mehr aufsuchen kann und muss gleichzeitig damit in Kauf nehmen, dass ich auch keinerlei Medikamente und Therapien mehr verordnet bekomme, was garantiert meiner Gesundheit nicht zuträglich ist.

Mein schriftlicher Antrag bei meiner derzeitigen Krankenkasse auf teilweise oder vollständige Übernahme zu Fahrten zu Arztpraxen oder Therapien wurde abgelehnt, da ich nicht die Anforderungen hierfür erfülle.
Diese werden nur erstattet für:


Alles trifft nicht auf mich zu, ergo stehe ich alleingelassen da, was die Fahrtkosten anbelangt.

Dann dachte ich, frag doch mal beim JobCenter nach, ob man deswegen nicht vielleicht einen Antrag auf Mehrbedarf einreichen kann. Das JobCenter Northeim hat es nicht einmal für nötig erachtet mir auf meine Anfrage hin zu antworten und meine Anfrage liegt bereits über 9 Monate zurück.
Inzwischen kann man beim JobCenter Northeim auch keinen Mitarbeiter mehr Telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Dies scheint so gewollt, denn es kann kein Website bedingter Fehler sein, zumal ich diese Problematik dem JobCenter mitgeteilt hatte, als ich auf der Website des JobCenters Northeim irgendwelche Formulare einreichen musste und danach gab es ein Umfrage, was das JobCenter verbessern könnte. Darüber habe ich dem JobCenter dies bereits mehrfach mitgeteilt. Inzwischen gibt es diese Umfragen auch nicht mehr.
Man kommt sich nur noch wie ein Mensch zweiter Klasse vor!


Ein Tipp eines bekannten von mir, mal die Caritas anzusprechen, ob die irgendwelche Möglichkeiten wissen, ergab nur, all dies oben genannten Möglichkeiten, die ich bereits versucht hatte auszuschöpfen, plus die Möglichkeit einen Sozialausweis für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beantragen, der 35 Euro im Monat kosten soll.
Aufgrund meiner Magen- und Darmerkrankung (Diarrhoe bis zu 30 mal am Tag) ist es für mich kaum möglich den ÖVPN zu nutzen. So hatte ich recherchiert, wie ich an dem Tag im Jahr von meiner Diabetologin in Northeim zurück nach Hardegsen komme, denn einmal im Jahr macht mmeine Diabetologin eine Nervenuntersuchung. Hierfür hat sie extra eine Sprechstunde eingerichtet, die erst um 18 Uhr beginnt.
Vorausgesetzt, ich wäre der allererste Patient, der dran kommt, wäre ich nach etwa 30 Minuten aus der Praxis raus, und könnte zu Fuß den letzten Bus #2, um 18:44 Uhr am Markt-Ost in Northeim evtl. noch erreichen, wenn ich renne. Dann käme ich um 18:57 Uhr am Bahnhof in Northeim an. Es gibt dann die Regionalbahnlinie RB 81, die um 19:06 Uhr die letzte Zugverbindung nach Hardegsen wäre und man wäre um 19:18 Uhr am Bahnhof Hardegsen. Von dort aus muss man dann hinunter nach Hardegsen, bis nach Hause zu Fuß laufen.
Problem wäre, wenn man eben nicht der erste Patient ist oder die Untersuchungen in der Diabetespraxis länger als gewöhnlich andauert. Dann erreicht man den Bus nicht, zu Fuß benötigt man auch ca. 15 Minuten und würde somit auch nicht mehr den Zug erwischen.
Zudem ist auch nicht ausgeschlossen, dass es im Streckennetz der Regionalbahnen (wie der RB 81) zu gänzlichen oder teilweisen Ausfällen kommen kann.


Ich bin also nicht nur gesundheitlicher Natur auf ein Auto angewiesen, sondern auch, was den schlechten ÖVPN anbelangt, um in der ländlichen Gegend um Hardegsen herum Arztbesuche und Therapien wahrnehmen zu können.


© Dieter Hecker



So viel behandeln, wie bezahlt wird: Warum Hausärzte weniger Kassentermine anbieten könnten


Ab 2027 greifen neue Sparregeln für Arztpraxen. Die Ärzteschaft warnt deshalb, dass womöglich weniger Termine zur Verfügung stehen. Doch wie groß sind die Einschnitte wirklich – und was könnten Patientinnen und Patienten davon merken?


Bettina Brandt führt zurzeit ein Leben unter dem Damoklesschwert, zumindest in ihrem Beruf. Die Hausärztin betreibt gemeinsam mit mehreren Kolleginnen und Kollegen eine große Praxis in Lübeck, in der Tausende Patientinnen und Patienten versorgt werden. Doch ab Anfang 2027 treten unter anderem im Rahmen des sogenannten GKV-Sparpakets eine Reihe von Änderungen in Kraft, die für Hausarztpraxen deutliche Einbußen bedeuten können.


„Dieses Mal kommen wahrscheinlich wirklich starke Kürzungen. Das ist jetzt aber schon so lange am Horizont, dass ich mich daran gewöhnt habe, dieses Damoklesschwert über mir zu haben“, sagt Brandt. „Angenehm ist das trotzdem nicht, es lastet wie ein Schatten auf den Praxen hierzulande.“


Der Hintergrund: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungs-gesetz – kurz GKV-Sparpaket – ist Ende Juli in Kraft getreten. Es soll die stark steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bremsen und damit verhindern, dass die Beiträge immer weiter steigen. Ein zentraler Ansatz dabei: Die Vergütungen im Gesundheitswesen sollen künftig nur noch begrenzt wachsen und sich stärker daran orientieren, wie sich die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen-mitglieder entwickeln. Ab Anfang 2027 greifen zudem eine Reihe weiterer Regelungen, die auch für Haus- und Facharztpraxen finanzielle Nachteile mit sich bringen können.


„Das ist eine Drohung“


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf die Änderungen bereits reagiert. Ihr Vorsitzender Andreas Gassen kündigte an, die Praxen dabei zu unterstützen, ihr Leistungsangebot an die künftig geringere Vergütung anzupassen. Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten müssten darauf achten, „dass eben nicht Leistungen erbracht werden, die über das vergütete Maß hinausgehen“, sagt Gassen.


Konkret bedeutet das aus seiner Sicht: Praxen sollten möglichst nur noch so viele planbare Fälle behandeln, wie auch bezahlt werden. Je nach Fachgruppe könnte das zu sieben bis 13 Prozent weniger Behandlungsfällen pro Quartal führen, rechnet Gassen vor. Die genauen Auswirkungen stehen allerdings noch nicht fest.


Für die Patientinnen und Patienten hierzulande könnte all das bedeuten: Es gibt künftig weniger verfügbare Termine und längere Wartezeiten in den Praxen. Prof. Dr. Reinhard Busse, Experte für Management im Gesundheitswesen an der Technischen Universität Berlin, hält Gassens Ankündigung zunächst allerdings vor allem für ein politisches Druckmittel. „Das ist eine Drohung, aber die ist in der Realität schwer umzusetzen“, sagt er.


Denn damit tatsächlich weniger Patientinnen und Patienten behandelt würden, müssten viele Praxen ihr Leistungsangebot gleichzeitig zurückfahren. Würden einige dagegen unverändert weiterarbeiten, könnten sich die Patienten langfristig dorthin verlagern – und damit auch die Honorare.


Dass finanzielle Einschnitte auf die Praxen zukommen, bestätigt aber auch Busse. Bereits heute gilt für viele Leistungen in Arztpraxen ein zuvor festgelegtes Budget, die Honorare sind also gedeckelt. Nur bestimmte Behandlungen wie Früherkennungsuntersuchungen sind davon ausgenommen, ab 2027 sollen nun auch sie in einem bestimmten Rahmen unter diese sogenannte Budgetierung fallen. Dadurch erwartet die KBV im Schnitt Mindereinnahmen von 3629 Euro je Arzt oder Ärztin.


Honorare sind zuletzt gestiegen


Bei Hausärztinnen und Hausärzten waren die Honorardeckel erst 2025 abgeschafft worden. Diese Entbudgetierung bleibt zwar grundsätzlich bestehen, sie wird aber eingeschränkt: Steigt die Zahl der behandelten Fälle, sollen die Zahlungen der Krankenkassen künftig mit Abschlägen versehen werden. „Das bedeutet erst einmal einen Honorarverlust von durchschnittlich rund 3100 Euro pro Arzt“, sagt Busse.


Noch größer ist ein weiterer Posten: Besondere Vergütungen, mit denen Praxen bislang dazu bewegt werden sollten, zusätzliche oder besonders kurzfristige Termine anzubieten, fallen weg. Dazu gehören unter anderem über die Servicestelle 116 117 vermittelte Termine, offene Sprechstunden und sogenannte Hausarzt-Vermittlungsfälle, also Termine beim Facharzt, die über die Hausarztpraxen vermittelt wurden. „Klar, dass die Ärztinnen und Ärzte das nicht schön finden – es wird zu einem Knirschen kommen“, sagt Busse – und dieses Knirschen sei angesichts der heftigen Reaktionen aus der Ärzteschaft schon jetzt zu hören.


Der Gesundheitsökonom warnt allerdings davor, aus den Einschnitten vorschnell eine existenzielle Bedrohung für die Praxen abzuleiten. Gerade Haus- und Kinderärzte seien in den vergangenen Jahren bei der Vergütung besonders begünstigt worden: Teile ihrer Leistungen wurden aus der Budgetierung herausgenommen, zusätzlich kamen neue Zuschläge hinzu. Ein Teil davon werde nun wieder zurückgenommen.


„Die Vergütung für die Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen ist in den letzten Jahren um sieben Prozent pro Jahr gestiegen“, sagt Busse. Deshalb gehe es aus seiner Sicht vielfach weniger darum, dass Praxen plötzlich deutlich weniger Geld einnehmen, sondern darum, dass ihre Einnahmen künftig nicht mehr so stark steigen wie zuletzt oder zusätzliche Vergütungen wieder entfallen.


Weniger Termine für GKV-Versicherte?


Den Versorgungsforscher Professor Max Geraedts interessiert vor allem, was aus den finanziellen Veränderungen am Ende in der Versorgung ankommt. Jede Praxis könne anders reagieren, sagt der Direktor des Instituts für Gesundheitsversorgungsforschung und Klinische Epidemiologie an der Universität Marburg: Manche könnten versuchen, die bisherige Zahl an Patientinnen und Patienten weiter zu versorgen, andere womöglich planbare Termine besonders für gesetzlich Versicherte reduzieren oder aber bestimmte Leistungen seltener oder häufiger anbieten.


„Für die Patientinnen und Patienten könnte sich das dann womöglich wirklich teilweise in längeren Wartezeiten oder einer schwierigeren Terminvergabe bemerkbar machen. Es könnte aber auch dazu kommen, dass einzelne Praxen sogar mehr Termine anbieten, um so die erwarteten Verluste auszugleichen“, sagt Geraedts. „Wie die Reaktion der Hausarztpraxen auf die Anfang 2027 in Kraft tretenden Einschnitte sein wird, ist bislang offen.“


Hausärzte sollen mehr leisten –

und zugleich sparen


Dass insgesamt weniger Geld ausgerechnet für die Hausärztinnen und Hausärzte vorhanden sein wird, kann Bettina Brandt angesichts der Politik der letzten Jahre nicht nur nicht nachvollziehen, sie findet es geradezu widersinnig. Schließlich werde seit Langem darüber gesprochen, Hausärzten eine zentralere Rolle in der Patientenversorgung zu geben. Das hält Brandt für sinnvoll: „Wir als Hausärzte betrachten uns als Stellschraube, die die Entwicklung positiv beeinflussen würde“, sagt sie. Denn wer Patientinnen und Patienten zuerst hausärztlich betreut, könne aus ihrer Sicht auch unnötige und teure Untersuchungen vermeiden.


Wie nötig das wäre, erlebt Brandt immer wieder. Kürzlich saß eine 28-jährige Frau vor ihr, die wegen typischer Migränekopfschmerzen zuvor bei einem Orthopäden gewesen war. Der hatte ein MRT veranlasst und die Patientin anschließend mit dem Befund zur Hausärztin geschickt. Das MRT war unauffällig.


„Ein MRT ist eine sehr teure Untersuchung – die sollte man wegen Kopfschmerzen nicht direkt anordnen“, sagt Brandt. Zugleich gebe es Patienten, die eine solche Untersuchung tatsächlich dringend benötigten und lange darauf warten müssten. „Auch deshalb bin ich eine starke Verfechterin des Primärarztsystems: Viele Beschwerden lassen sich zunächst hausärztlich einordnen, ohne sofort aufwendige Diagnostik anzustoßen“, so Brandt.


Das geplante Primärarztsystem soll Hausärztinnen und Hausärzte stärker zur ersten Anlaufstelle machen: Sie – oder alternativ eine digitale beziehungsweise telefonische Ersteinschätzung – sollen klären, ob ein Facharzttermin nötig ist und wie dringend er ist. Ein eigenes Primärversorgungsgesetz ist noch in Vorbereitung; mit ersten spürbaren Auswirkungen rechnet das Bundesgesundheitsministerium frühestens ab 2028.


Das Knirschen hat gerade erst begonnen


Brandt selbst würde am liebsten einfach das tun, was sie ohnehin ausfüllt: ihre Patientinnen und Patienten versorgen. Doch die politischen Veränderungen werden sie wohl noch eine ganze Weile beschäftigen. „Schon deshalb, weil ich nicht nur Verantwortung für meine Patientinnen und Patienten trage, sondern auch für die Praxis mit rund 20 Angestellten, deren Arbeitsplätze daran hängen“, so Brandt. Einfach ignorieren kann sie die Reform also nicht, so sehr sie sich das manchmal wünschen mag. Das Knirschen hat gerade erst begonnen.


Quelle: https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/arzttermine-ab-2027-weniger-termine-durch-gkv-sparpaket-1576579.html


und was sich dringend ändern muss

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