Während unsere Politiker dem kleinen Mann versuchen weiß zu machen, daß er den Gürtel enger schnallen muss und immer später in die Rente gehen darf, geben die deutschen Politiker/Minister/Abgeordnete mit vollen Händen die Steuergelder aus, die die arbeitende Bevölkerung erwirtschaftet hat.
Die Bezahlung von Bundestagsabgeordneten ist nicht einfach zu überschauen. Denn neben der regulären Entschädigung gönnen sich die Volksvertreter eine Reihe versteckter Nebenleistungen, die den Wert des eigentlichen Politikersalärs noch übertreffen können. Wir bringen Licht ins Dunkel.
ABGEORDNETENBEZÜGE:
Abgeordnete sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Um dieses finanziell unabhängig von der persönlichen Lebenssituation ausführen zu können, erhalten Bundestagsabgeordnete eine zu versteuernde Diät in Höhe von rund 11.833 Euro pro Monat. Neu ist das Verfahren, dass seit 2016 die Entschädigung zur Mitte des Jahres automatisch angepasst wird. Die Abgeordneten hatten 2014 beschlossen, ihre Einkünfte an den sogenannten Nominallohnindex zu koppeln, also an die durchschnittliche Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Beschäftigten. Damit entgehen sie der öffentlich strittigen Debatte, die regelmäßig mit der Erhöhung der Diäten verbunden war.
KOSTENPAUSCHALE:
Doch das ist bei Weitem nicht alles. Alle Abgeordneten haben Anspruch auf zahlreiche Nebenleistungen, wofür die Steuerzahler aufkommen müssen. Hierzu zählt die Kostenpauschale, die die Abgeordneten steuerfrei gewährt bekommen und die automatisch jedes Jahr steigt. Sie beträgt derzeit 5.467 Euro monatlich und soll der Finanzierung von Bürokosten im Wahlkreis, Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments sowie von Kosten für Repräsentation und Wahlkreisbetreuung dienen. Da es sich um eine Pauschale handelt, spielen die tatsächlich durch das Mandat bedingten Ausgaben letztlich keine Rolle. Denn wer beispielsweise in Berlin oder Umgebung wohnt, braucht keinen Zweitwohnsitz und hat auch entsprechend geringere Fahrtkosten. Bleibt also der mandatsbedingte Jahresaufwand unter 65.607 Euro, wird die Differenz zu einem steuerfreien Zusatzeinkommen. Unfair ist zudem, dass für die Kostenpauschale der Abgeordneten vollständig die Steuerzahler aufkommen müssen, diese selbst jedoch, bei gleich hohen beruflichen Aufwendungen, ihre Werbungskosten nur anteilig vom Staat finanziert bekommen. Darüber hinaus müssen die Steuerzahler diese Aufwendungen auch noch bürokratisch dem Finanzamt nachweisen.
BÜROAUSSTATTUNG:
Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.
REISEKOSTEN:
Bundestagsabgeordnete können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen. Ende 2012 hat der Ältestenrat beschlossen, dass die Netzkarte der Bahn auch für Privatreisen genutzt werden darf. Dadurch können die Abgeordneten kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen -
SACHLEISTUNGSKONTO:
Über ein ebenfalls großes Budget können die Abgeordneten für ihre Büro-
MITARBEITERPAUSCHALE:
Jeder Bundestagsabgeordnete braucht für seine Arbeit Personal – ob Sekretärin oder Referent. Hierfür werden ihm derzeit rund 27.147 Euro monatlich bereitgestellt. Mitarbeiter, die allerdings mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt muss der Abgeordnete selbst zahlen.
ÜBERGANGSGELD:
Wer aus dem Bundestag ausscheidet, hat automatisch Anspruch auf Übergangsgeld. Die Regelungen sind so ausgestaltet, dass der Abgeordnete sehr weich fällt. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erhält er einen Monat Übergangsgeld und zwar in voller Höhe der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 11.833 Euro. Gedeckelt ist die Bezugsdauer bei 1½ Jahren. Somit können Langzeitabgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bis zu 213.000 Euro kassieren. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs-
Der BdSt hält die Regelung für überzogen. Vielmehr sollten Übergangsgelder, die den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern sollen, nur noch maximal zwölf Monate lang gewährt werden, wobei ein Jahr als Abgeordneter einen Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld begründen sollte.
VERSORGUNG:
Die Versorgung von Abgeordneten ist für die Steuerzahler ein besonderes Ärgernis. Nirgendwo sonst gönnen sich die Politiker derart generöse Privilegien wie bei der eigenen Altersversorgung. Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Sowohl die Höchstversorgung als auch die jährlichen Steigerungsraten sind übertrieben. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von knapp 296 Euro im Monat. Rechnerisch erhält er pro Jahr Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Entschädigungshöhe. Somit ergibt sich nach 26 Jahren ein Maximalanspruch von 65 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit rund 7.691 Euro pro Monat. Auf diese Weise erreichen Abgeordnete bereits nach einem halben "Arbeitsleben" den maximalen Pensionsanspruch. Zudem kann auf Antrag die Pension bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen ausgezahlt werden.
SYSTEMWECHSEL:
Besser wäre es jedoch, wenn nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Abgeordneten selbst für ihre Pension privat vorsorgen müssten. Dazu wäre ein umfassender Systemwechsel erforderlich, da die Volksvertreter eigene Beiträge in ein eigens dafür eingerichtetes Versorgungswerk, eine private Rentenversicherung oder in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssten. Mehr Transparenz sofort und mittelfristig weniger Kosten für die Steuerzahler wären das erfreuliche Ergebnis. Zudem hält es der BdSt für erforderlich, auch die steuerfreie Kostenpauschale zu reformieren. Genauso wie Arbeitnehmer, sollten Bundestagsabgeordnete ihre Aufwendungen einzeln belegen müssen. Diesen Systemwechsel bei Altersversorgung und Kostenpauschale haben Nordrhein-
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Sozialleistungen, Beamtenprivilegien und Reformforderungen
Andere Bürger weiten die Debatte aus und verweisen auf strukturelle Ungerechtigkeiten, etwa bei Beamtenpensionen oder Übergangsgeldern. Hierbei ist anzumerken: Übergangsgelder für Minister sind gesetzlich geregelt und keine individuellen Sonderzahlungen. Auch Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten beruhen auf eigenständigen Versorgungssystemen.
Zudem wird das Bürgergeld kritisch diskutiert. Hintergrund ist, dass bestimmte Sonderregelungen aus der Corona-
Man muss aber auch sagen, daß die Regierung plant, die Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus, Kuraufenthalte deutlich anzuheben, eine Praxisgebühr einzuführen uvm.
Hier trifft es Bezieher von Grundsicherung deutlich härter als der Rest der Bevölkerung. Selbst wenn man chronisch krank ist, steht man künftig vor der Frage, ob man sich Gesundheit, wie dringend benötigte Medikamente und Arztbesuche noch leisten kann, oder ob es essentiell notwendiger ist, von der monatlichen Grundsicherung Nahrungsmittel kaufen zu können, zumal die deutlich höheren Belastungen, die der Staat auferlegt, die Ärmsten unter den Ärmsten ausbaden müssen, da im Gegenzug die Grundsicherung nicht angepasst wird. Somit sinkt die Kaufkraft jedes Beziehers von Grundsicherung.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Grundsicherung, nicht wie bei unseren Politikern, jedes Jahr automatisch an den sogenannten Nominallohnindex gekoppelt ist, also an die durchschnittliche Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Beschäftigten. Es gibt Jahre, da wird gar nicht oder nur 3 oder 5 EUR mehr pro Monat angepasst, während die Kosten deutlich höher steigen.
Einzige Ausnahme war zum 01.01.2024, damals hatte man das Bürgergeld um 12 % erhöht, also um 61 Euro.
Man darf aber nicht vergessen, bis zu diesem Tag, sind im Bürgergeld nur 13 Euro für Stromkosten enthalten gewesen, obwohl man im Durchschnitt Abschlagszahlungen von > 70 EUR/monatl. leisten musste, da die Energiekosten extrem gestiegen waren.
Die Infaltionsrate steigt aber permanent weiter, ob es die Kosten für Strom und Nahrungsmittel sind, Fahrtkosten zu Ärzten, Supermarkt oder Tafel und damit verbunden ggf. Parkgebühren, weil man auf dem Land lebt und ohne PKW gar nichts geht, da der ÖVPN einfach nicht so gut ist, wie in einer Stadt. In Städten hat man engere Taktzeiten, es fahren dort meist Busse, Straßenbahnen, U-
Auf dem Land hat man häufig nur Busse und den Regionalzug. Busse haben extrem lange Taktzeiten, fahren häufig nicht alle im Ort befindlichen Haltestellen an, in unserem Ort Hardegsen, muss man deshalb bis zum ZOB zu Fuß gehen, da die anderen Bushaltestellen oftmals wochenlang außer Kraft gesetzt wurden. Für ältere, gebrechliche Menschen, die am anderen Ende des Ortes wohnen, ein langer beschwerlicher Weg um zum ZOB oder Bahnhof zu gelangen. Oder um zum Arzt in die nächsten Ortschaften zu kommen, muss man dann auch noch häufig umsteigen. Lange Wartezeiten bei Zügen gehören zum Alltag. Wo man mit Bus und Bahn von Hardegsen nach Northeim (ca. 30 km) bzw. umgekehrt Abends inkl. Wartezeit am Bahnhof Northeim ca. über 2 Stunden benötigt, ist man mit dem eigenen PKW in 15 Minuten angekommen. Soviel zum vielgepriesenen ÖVPN auf dem Land. Und dann haben wir noch gar nicht über die Wochenendsituation gesprochen. Am Wochendende fahren die Busse häufig gar nicht mehr.
Staatliche Ausgaben, Transparenz und Kritik an Großprojekten
Viele Bürger fordern generell mehr Transparenz beim Umgang mit Steuergeld. Kritisiert werden teure Prestigeprojekte und intransparente Förderungen. Thematisierte Einzelprojekte wie die Kölner Bühnen oder NGO-
FAZIT:
Allein hier gibt es ein enormes Einsparpotenzial!
Unsere Politiker leben nach dem Motto:
»Wasser predigen und Wein saufen«.
Die Moral von der Geschicht: Drum glaubt man deutschen Politikern nicht (mehr).
Die Bürger müssen endlich auf die Barrikaden gehen und unseren Volksvertretern klar machen:
1. Das Abgeordnete vom Volk gewählt wurden, um die Interessen des Volkes zu vertreten und nicht dazu, dass sie sich auf Kosten der Steuerzahler bereichern.
2. Das unsere Politiker mit gutem Beispiel vorangehen müssen und nichts vom Volk fordern können, was sie selbst nicht 1:1 vorleben!
3. Das, wenn man den Gürtel enger schnallen soll, die Ärmsten der Armen sozialverträglich belastet und nicht am Hungertuch nagen lässt, wie es wohl ab 2027 kommen wird, wenn das durchgesdrückt wird, was jetzt bereits bekannt wurde.
4. Das Deutschlands Millionäre, Milliardäre, aber auch die Ölkonzerne (die sich derzeit auf Kosten aller tankenden Bürger über Gebühr bereichern), deutlich höhere Abgaben leisten müssen, zum Wohle des Staatshaushaltes.
POLITIKER